25 Jahre Rechte für Kinder und Jugendliche – Die Umsetzung

Recht auf Gleichheit: Alle Kinder und Jugendlichen können an unseren Angeboten teilnehmen und werden gleich behandelt. Es gibt bei uns keine Benachteiligungen aufgrund der Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauungen.Diskriminierungen wirken wir bewusst entgegen.

Recht auf Bildung: Wir bereiten Kinder und Jugendliche auf ein verantwortungsbewusstes Leben vor. Sie erfahren bei uns Werte wie Verständigung, Frieden, Toleranz, Gleichberechtigung der Geschlechter und Freundschaft zwischen unterschiedlichen ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen. Wir vermitteln Kindern und Jugendlichen Achtung vor der natürlichen Umwelt.Wir achten darauf, dass sich jedes Kind und jeder Jugendliche bei uns entsprechend seiner Begabungen, Interessen und Fähigkeiten einbringen und entfalten kann. Durch informelle Bildung bieten wir Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen.

Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre: Wir achten den Schutz des Privatlebens der Kinder und Jugendlichen, sowie ihre Würde.

Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör: Wir achten die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit der Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche äußern bei uns ihre Meinung frei. Sie können sich dafür alle Informationen beschaffen, empfangen und weitergeben.Bei uns bestimmen Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die sie betreffen, mit und äußern ihre Meinung.Wir fördern, dass Kinder sich mit anderen zusammenschließen und friedlich versammeln.

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung: Kinder und Jugendliche haben bei uns Möglichkeiten künstlerisch und kulturell aktiv zu werden. Wir sorgen für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung. Kinder und Jugendliche können bei uns spielen, ihre freie Zeit selbst gestalten und sie haben Rückzugsmöglichkeiten. 

Recht auf Gesundheit. Wir stellen sicher, dass bei unseren Aktivitäten und Freizeiten die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Unsere GruppenleiterInnen und Aufsichtspersonen sind fachlich geeignet und für eine ausreichende Aufsicht ist gesorgt.

Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Wir treffen alle geeigneten Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen.

Recht auf Betreuung bei Behinderung: Wir fördern die aktive Teilnahme und Selbständigkeit von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Dafür bekommen sie besondere Fürsorge und Förderung.

Recht auf elterliche Fürsorge: Kinder haben das Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.