Stand: 23. März 2020 – 13:00 Uhr
Landesregierung erlässt neue Bestimmung für die Notbetreuung
Die Landesregierung hat neue Bestimmungen für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen erlassen.
Hierzu heißt es in der Fachempfehlung Nr. 8 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration:
„Oberste Priorität hat es, den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen.
Ab Montag, den 23.03.2020, hat daher jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit aus, dass ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt. Das heißt: es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.“
Unsere Kindertageseinrichtung an der Wittenberger Straße bleibt weiterhin erreichbar. Sollten Sie einen Betreuungsplatz benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kindertageseinrichtung, Frau Petra Rettkowski, telefonisch unter 0203 75969702 auf.
Das Formular (Bescheinigung des Arbeitgebers für Schlüsselpersonen) des Landes NRW finden Sie HIER.
Den Elternbrief Nr. 3 des Landes NRW vom 22.03.2020 finden Sie HIER.
Den Elternbrief Nr. 2 des Landes NRW vom 17.03.2020 finden Sie HIER.
Den Elternbrief Nr. 1 des Landes NRW vom 17.03.2020 finden Sie HIER.
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung gilt – ohne Ausnahmen – für Kindertageseinrichtungen ein Betretungsverbot für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Aufenthalt.